FörderLuchs LogoFörderLuchs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung von FörderLuchs, betrieben von der Kollinger Energie und Baumanagement GmbH, durch Endverbraucher (B2C) sowie gewerbliche Nutzer (B2B).

§ 2 Leistungsbeschreibung

Die Nutzung durch Endverbraucher ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung möglich – einschließlich Förderdetails und Anbieter-Umkreissuche. Für gewerbliche Nutzer bietet FörderLuchs ein kostenpflichtiges Paket an (Portalzugang, Förderübersichten mit eigenem Logo zum Weitergeben, Benachrichtigung bei Änderungen, Eintrag auf der Anbieter-Umkreiskarte). FörderLuchs vermittelt keine Aufträge oder Kontaktanfragen und verkauft keine Leads.

§ 3 Keine Rechtsberatung / Unverbindlichkeit

Die dargestellten Förderinformationen dienen ausschließlich der ersten Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung dar. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. FörderLuchs nennt keine auf den Einzelfall berechneten Förderbeträge. Ob ein Programm im konkreten Fall greift, ob mehrere Programme kombinierbar sind und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Förderstelle.

§ 4 Anbieter-Umkreiskarte

Die dargestellten Anbieter sind zahlende Kunden von FörderLuchs. Die Darstellung ist keine Empfehlung oder Qualitätsaussage und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nimmt ein Nutzer Kontakt auf, kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Nutzer und Anbieter zustande. FörderLuchs ist nicht Partei dieses Vertrags.

§ 5 Preise, Laufzeit und Kündigung (B2B)

Das B2B-Paket ist kostenpflichtig. Die Höhe des monatlichen Entgelts ergibt sich aus dem individuellen Nutzungsvertrag, der vor Vertragsschluss in Textform übermittelt wird; alle Preise verstehen sich netto zzgl. USt. Die ersten 14 Tage sind kostenfrei (freiwillige Testphase; bei Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht).

Abgerechnet wird monatlich nachträglich für den jeweils abgelaufenen Monat. Die Rechnung wird zum Monatsanfang gestellt; der Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Beginnt oder endet der Vertrag innerhalb eines Monats, wird anteilig nach Kalendertagen abgerechnet. Betrag und Termin aller Abbuchungen werden vorab in der Auftragsbestätigung mitgeteilt (Vorabankündigung); eine erneute Ankündigung vor jeder einzelnen Abbuchung erfolgt nicht, solange Betrag und Termin unverändert bleiben. Ändert sich der Betrag oder der Termin, wird dies mindestens 14 Kalendertage vorher in Textform angekündigt.

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

§ 6 Zahlungsverzug

Scheitert eine Lastschrift oder bleibt eine Zahlung aus, erinnert FörderLuchs den Kunden in Textform. Bleibt die Zahlung weiter aus, folgt nach einer Woche eine zweite Erinnerung mit Ankündigung der Sperre. Ist der Betrag 17 Tage nach Fälligkeit nicht ausgeglichen, kann FörderLuchs die kostenpflichtigen Leistungen ganz oder teilweise aussetzen; insbesondere wird der Karteneintrag auf der Umkreiskarte nicht mehr angezeigt und die öffentliche Betriebsseite ist nicht mehr erreichbar. Gelöscht wird dabei nichts. Nach Zahlungseingang wird der Eintrag unverzüglich wieder freigeschaltet. Ist der Betrag mehr als 30 Tage nach Fälligkeit offen, kann FörderLuchs den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt für den Zeitraum bis zur Beendigung bleibt bestehen; gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz der von der Bank berechneten Rücklastschriftkosten, bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des gewerblichen Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass seine Angaben zu Firma, Anschrift, Gewerk und Leistungen zutreffend sind und hält sie aktuell. Für die von ihm eingestellten Inhalte – insbesondere Firmenlogo, Beschreibungstext und Kontaktdaten – ist er selbst verantwortlich.

Mit dem Hochladen eines Logos versichert der Kunde, dass er zu dessen Nutzung berechtigt ist, und räumt FörderLuchs das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, es für die Dauer des Vertrags zur Darstellung seines Eintrags und in den von ihm erzeugten Förderübersichten zu verwenden. Nach Vertragsende wird das Logo entfernt.

Verletzen vom Kunden eingestellte Inhalte Rechte Dritter, stellt der Kunde FörderLuchs von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. FörderLuchs wird den Kunden über solche Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 8 Verfügbarkeit

FörderLuchs bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen bei Vorleistern und Ereignisse außerhalb des Einflusses von FörderLuchs können zu Unterbrechungen führen. Kurzzeitige Unterbrechungen begründen keine Minderung des Entgelts. Ist der Dienst länger als sieben zusammenhängende Tage nicht nutzbar, wird das Entgelt für diesen Zeitraum anteilig erstattet.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Kundenanfragen ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet FörderLuchs unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Heilbronn; FörderLuchs bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist Offenau.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 18. August 2026